Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Kauf- o. Mietinteressenten

§ 1 Geltungsbereich

Die AGB gilt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und für ausländische Kauf- oder Mietinteressenten, denen ein Kauf- o. Mietobjekt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch die Firma die-immobilien-makler GbR nachgewiesen wird. Die AGB gilt für sämtliche durch die Firma die-immobilien-makler GbR angebotenen und angenommenen Dienstleistungen. Die AGB gilt als stillschweigend angenommen wenn,

a) ein Exposè nach Anforderung des Kauf- o. Mietinteressenten ausgehändigt wird und zum Objektnachweis dient,

b) ein Kauf- o. Mietvertrag für ein durch die Firma die-immobilien-makler GbR auch ohne Exposèvorlage nachgewiesenes Kauf- o. Mietobjekt mit dem Kauf- o. Mietinteressenten zustande kommt.

c) Verkaufs- o. Mietverhandlungen mit dem Verkäufer oder Vermieter eines durch die Firma die-immobilien-makler GbR nachgewiesenen Kauf- o. Mietobjekts geführt werden.

§ 2 Geltungsdauer

Die AGB gilt einzeln für jedes durch die Firma die-immobilien-makler GbR nachgewiesenen Kauf- o. Mietobjekts 3 Jahre nach o. b. Annahme der AGB.

§ 3 Gewährleistung

Die Firma die-immobilien-makler GbR übernimmt keine Gewähr für Objektangebotsangaben und schließt eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit aus. Die Angaben für nachgewiesene Objekte basieren auf Informationen von dem jeweiligen Verkäufer oder Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten. Eine sachliche Prüfung der Angaben wurde von der Firma die-immobilien-makler GbR durchgeführt.

§ 4 Interessentenkartei

Kauf- o. Mietinteressenten können auf Absprache in die Kundenkartei von der Firma die-immobilien-makler GbR aufgenommen werden und erhalten weitere aktuelle Angebote nach deren Wünschen nachgewiesen.
Die Kartei wird durch eine elektronische Datenverarbeitung und unter Berücksichtigung der Maßgabe nach dem Bundesdatenschutzgesetz geführt.

§ 5 Rechtsgrundlage des Mäklerlohns ( Courtage)

Grundlage des Anspruchs auf Entlohnung von der Firma die-immobilien-makler GbR begründet sich durch § 653 BGB.

§ 6 Entstehung des Mäklerlohns

Kommt ein Kauf- o. Mietvertragsabschluss zwischen einem Verkäufer oder Vermieter und dem Kauf- o. Mietinteressenten über ein durch die Firma die-immobilien-makler GbR nachgewiesenes Kauf- o. Mietobjekt zustande, entsteht der Anspruch auf Entlohnung. Die Entlohnung, auch Courtage, ist für das jeweilige nachgewiesene Kauf- o. Mietobjekt ausgewiesen und berechnet sich auf der Grundlage des durch die Firma die-immobilien-makler GbR veröffentlichten Kauf- o. Mietpreises. Führt eine Verkaufsverhandlung zwischen einem Verkäufer oder Vermieter und dem Kauf- o. Mietinteressenten zu dem Erfolg, dass der realisierte Kauf- o. Mietpreis herabgesetzt wurde, so entsteht der Anspruch auf Entlohnung in der Höhe wie durch die Firma die-immobilien-makler GbR bei Nachweis des Kauf- o. Mietobjekts ausgewiesenen Entlohnung. Grundsätzlich entsteht der Anspruch des Mäklerlohns gegen den Käufer oder Mieter, es sei denn eine andere Vereinbarung wurde in Schriftform getroffen.

§ 7 Höhe und Fälligkeit des Mäklerlohns

Der Mäklerlohn (Courtage) wird fällig bei Abschluss des Kauf- o. Mietvertrages. Der Mäklerlohn ist sofort und ohne Abzug zu zahlen.
* 6% des Kaufpreises zzgl. der gesetzl. MwSt. bei Kauf von Immobilien auf Eigentums- oder Pachtland über 50.000,00 EURO Kaufpreis
* 3.570 Euro inkl. der gesetzl. MwSt. bei Kauf von Immobilien auf Eigentums- oder Pachtland bis 50.000,00 EURO Kaufpreis
* 5 % bei Nachweis von Erbbaurechten, berechnet vom Grundstücksverkehrswert
* bei Gewerbevermietung oder –verpachtung sind 3 Monatsmieten der Monatsnettokaltmiete fällig
* bei Wohnraumvermietung sind 2 Monatsmieten der Monatsnettokaltmiete fällig

§ 8 Schadenersatz

Alle Angaben von der Firma die-immobilien-makler GbR sind nur für den anfragenden Interessenten bestimmt. Kommt infolge unbefugter Weitergabe des Angebots ein Kauf- o. Mietvertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, ist der anfragende Interessent verpflichtet, der Firma die-immobilien-makler GbR den Schaden in Höhe des entgangenen Mäklerlohns zu ersetzten.

Gerichtsstand Lübben